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Kosten und Finanzierung Coûts et financement Costi e finanziamenti Kosten und Finanzierung

Kosten und Finanzierung

Für die Finanzierung der Herdenschutzmassnahmen in den von Grossraubtieren wiederbesiedelten Gebieten wurde vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Budget von jährlich Fr. 840‘000.- vorgesehen, das von der nationalen Koordinationsstelle bei AGRIDEA verwaltet wird.
Für den effizienten Einsatz der Unterstützungszahlungen hat  AGRIDEA mit dem BAFU Regelungen erarbeitet. Die Beiträge basieren auf der gesetzlichen Grundlage der eidgenössischen Jagdverordnung und können in den Risikogebieten an die Betroffenen ausbezahlt werden.

Folgende allgemeine Regelungen gelten seit Januar 2005:

  • Die vom BAFU unterstützten Herdenschutzmassnahmen basieren auf Freiwilligkeit.
  • Bewirtschafter in den Präventionsperimetern  (Luchs, Wolf, Bär) können Unterstützungsbeiträge erhalten.
  • Die Unterstützung ist durch einen Vertrag auf 3 Jahre geregelt. Die Vertragspartner sind betroffene Bewirtschafter und die nationale Koordination. Die Einhaltung der darin festgelegten Regelungen wird von der nationalen Koordination kontrolliert.
  • Für die Sömmerungsbetriebe werden die Unterstützungsbeiträge als Ergänzung zu den Sömmerungsbeiträgen ausbezahlt.
  • Im ersten Jahr der Ergreifung von Herdenschutzmassnahmen können im Rahmen von regionalen Herdenschutzprojekten Schutzmöglichkeiten ausprobiert werden.

Auf den betroffenen Alpen akzeptieren die Alpverantwortlichen gegenüber AGRIDEA vertraglich festgelegte Richtlinien, um den Herdenschutz während der Sömmerungszeit zu gewährleisten.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) beteiligt sich indirekt am Herdenschutz im Rahmen der Sömmerungsbeitragsverordnung, indem es behirtete Schafalpen und als Umtriebsweiden geführte Alpen finanziell unterstützt.
Die Entschädigungszahlungen für Raubtierrisse verwaltet das BAFU in Zusammenarbeit mit den kantonalen Jagdverwaltungen.