Vorabklärungen und Bewilligung Bund zur Platzierung von offiziellen Herdenschutzhunden

Landwirte, die sich erstmals für vom Bund geförderte Herdenschutzhunde interessieren, müssen sich in ihrem Kanton für eine Herdenschutzberatung anmelden. Dies sollte frühzeitig geschehen, da einerseits Zucht und Ausbildung von Herdenschutzhunden und andererseits auch die Planung und Vorbereitung des Einsatzes solcher Hunde Zeit in Anspruch nehmen. Im Rahmen der kantonalen Beratung müssen der Landwirt und die kantonale Beratungsstelle zum Herdenschutz gemeinsam zum Schluss kommen, dass auf dem Betrieb die Haltung und der Einsatz von Herdenschutzhunden aus Sicht des Herdenschutzes effektiv sinnvoll und erwünscht sind. Der Kanton leitet dann das entsprechende Protokoll über die Herdenschutzberatung an die Fachstelle Herdenschutzhunde bei AGRIDEA weiter und der Landwirt muss sich für einen Einführungskurs für zukünftige Herdenschutzhunde-Halter anmelden.

In der Folge müssen für den Betrieb des Antragsstellers folgende zwei Gutachten erarbeitet werden:

  • Gutachten zur fachgerechten Haltungs-/Einsatzmöglichkeit offizieller Herdenschutzhunde: Dieses Gutachten der Fachstelle Herdenschutzhunde zeigt auf, dass auf diesem Betrieb die Haltung und der Einsatz offizieller Herdenschutzhunde sowohl fachgerecht als auch tierschutzkonform möglich sind. Es bezeichnet allenfalls Massnahmen, die noch ergriffen werden müssen.
  • Sicherheitsgutachten zum Einsatz offizieller Herdenschutzhunde: Ein Gutachten zur Unfall- und Konfliktverhütung mit offiziellen Herdenschutzhunden zeigt auf, ob auf dem Betrieb ein wirksames Konfliktmanagement mit solchen Hunden soweit möglich ist, dass einem Einsatz offizieller Herdenschutzhunde zugestimmt werden kann. Es konkretisiert Massnahmen zur Unfallverhütung, die allenfalls zu ergreifen sind. Das Gutachten wird durch Sicherheitsfachleute der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) erstellt. Diesem Gutachten muss der Kanton zum Erlangen der Gültigkeit im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens sein Einverständnis erteilen.

Gestützt auf diese beiden Gutachten sowie das kantonale Protokoll zur Herdenschutzberatung erteilt (oder verweigert) das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dem Antragsteller eine so genannte Zusicherung, dass auf dessen Betrieb der Einsatz offizieller Herdenschutzhunde finanziell unterstützt werden kann. Die Massnahmen, die in den beiden Gutachten bezeichnet sind, gelten dabei als Auflagen, die der Landwirt beim Umgang mit den Herdenschutzhunden einhalten muss.

Sobald ein Landwirt im Besitz dieser Zusicherung des BAFU ist und den obligatorischen Einführungskurs für künftige Herdenschutzhunde-Halter absolviert hat, kann sich die Fachstelle Herdenschutzhunde um eine baldmöglichste Platzierung von Herdenschutzhunden auf dem für die Winterhaltung der Hunde vorgesehenen Betrieb kümmern. In der Regel nimmt die Fachstelle jeweils im Dezember die Priorisierung aller eingegangen Anträge bezüglich Herdenschutzhunden vor. Im Durchschnitt beträgt die Wartefrist für einen ausgebildeten Herdenschutzhund rund ein Jahr, im Idealfall geht es schneller, bei grosser Nachfrage nach Hunden kann es länger dauern.