Gesetzliche GrundlagenZwei rechtliche Grundlagen schaffen die Rahmenbedingungen für das Raubtiermanagement in der Schweiz, für welches das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verantwortlich ist. Aufgrund der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, gehören Wolf und Bär zu den streng geschützten, der Luchs zu den geschützten Arten in der Schweiz. Die schweizerische Jagdverordnung definiert den Rahmen für den Umgang mit den geschützten Grossraubtieren. Zur Zeit werden die gesetzlichen Grundlagen für den Herdenschutz überarbeitet: Erstmals ist der Herdenschutz in der landwirtschaftlichen Direktzahlungsverodnung festgeschrieben. Die Vernehmlassung zur Agrarpolitik 14-17 läuft bis am 30.6.2013 und tritt am 1.1. 2014 in Kraft. Die Jagdverordordnung (JSV) sieht vor den Herdenschutz klar zu definieren und gesetzlich zu verankern. Die Vernehmlassung der Teilrevision läuft bis am 28.6.2013 und soll am 1.1.2014 in Kraft treten. Das BAFU hat den gesetzlichen Auftrag, diese Richtlinien von Berner Konvention und Jagdverordnung umzusetzen. Dazu werden Konzepte erstellt, um als Vollzugshilfe die Behörden zu unterstützen. Folgende Punkte werden darin erläutert:
Ein einzelnes, schadenstiftendes Tier kann von der jeweiligen kantonalen Jagdverwaltung zum Abschuss freigegeben werden, wenn die im Konzept festgelegten Kriterien erfüllt sind. Beim Wolf sind dies:
Das Wolfskonzept wird zur Zeit vom BAFU überarbeitet.
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