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Gesetzliche Grundlagen Bases légales Basi legali Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlagen

Zwei rechtliche Grundlagen schaffen die Rahmenbedingungen für das Raubtiermanagement in der Schweiz, für welches das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verantwortlich ist.

Aufgrund der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, gehören Wolf und Bär zu den streng geschützten, der Luchs zu den geschützten Arten in der Schweiz.

Die schweizerische Jagdverordnung definiert den Rahmen für den Umgang mit den geschützten Grossraubtieren.

Das BAFU hat den gesetzlichen Auftrag, diese Richtlinien von Berner Konvention und Jagdverordnung umzusetzen. Dazu werden Konzepte erstellt, um als Vollzugshilfe die Behörden zu unterstützen.

Folgende Punkte werden darin erläutert:

  • Präventionsmassnahmen,
  • Entschädigung von Präventionsmassnahmen,
  • Ermittlung des Schadens,
  • Schadensvergütung,
  • Abschuss oder Fang der Raubtiere.

Ein einzelnes, schadenstiftendes Tier kann von der jeweiligen kantonalen Jagdverwaltung zum Abschuss freigegeben werden, wenn die im Konzept festgelegten Kriterien erfüllt sind. Beim Wolf sind dies:

  • mehr als 25 Risse in einem Monat oder
  • mehr als 35 Risse in vier aufeinander folgenden Monaten oder
  • mehr als 15 Risse in einem Jahr nach einem Schadenjahr mit Rissen,
  • alle Risse müssen einer Fachperson (Wildhüter) vorgewiesen und als Wolfsrisse bestätigt sein,
  • die Schäden erfolgten trotz Anwendung der möglichen und zumutbaren Schutzmassnahmen, oder der Wolf hat zum ersten Mal in einem bestimmten Gebiet/Talschaft Schäden verursacht.

Umweltverbände können von ihrem Beschwerderecht gebrauch machen und gegen eine erteilte Abschussbewilligung Rekurs einlegen.