Gesetzliche GrundlagenZwei rechtliche Grundlagen schaffen die Rahmenbedingungen für das Raubtiermanagement in der Schweiz, für welches das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verantwortlich ist. Aufgrund der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, gehören Wolf und Bär zu den streng geschützten, der Luchs zu den geschützten Arten in der Schweiz. Die schweizerische Jagdverordnung definiert den Rahmen für den Umgang mit den geschützten Grossraubtieren. Das BAFU hat den gesetzlichen Auftrag, diese Richtlinien von Berner Konvention und Jagdverordnung umzusetzen. Dazu werden Konzepte erstellt, um als Vollzugshilfe die Behörden zu unterstützen. Folgende Punkte werden darin erläutert:
Ein einzelnes, schadenstiftendes Tier kann von der jeweiligen kantonalen Jagdverwaltung zum Abschuss freigegeben werden, wenn die im Konzept festgelegten Kriterien erfüllt sind. Beim Wolf sind dies:
Umweltverbände können von ihrem Beschwerderecht gebrauch machen und gegen eine erteilte Abschussbewilligung Rekurs einlegen. |
|
|
|
|