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Herdenschutzhunde Chiens de protection Cani da protezione delle greggi Herdenschutzhunde

Herdenschutzhunde

HerdenschutzhundKosten

Die Marktpreise der Herdenschutzhunde richten sich grundsätzlich nach Angebot und Nachfrage. Als ungefähre Richtpreise beim Kauf eines Hundes gelten momentan:

  • SFr. 700.- - 1200.- für Welpen (mind. 3 Monate),
  • SFr. 1200.- - 1600.- für ausgewachsene und ausgebildete Tiere (ein- bis zweijährig).
  • SFr. 1600.- - 2500.- für ausgewachsene und ausgebildete Tiere, die sich bereits zwei, drei Alpsaisons bewährt haben.

Die jährlichen Haltungskosten setzen sich zusammen aus:

  • SFr. 700.- Futter (Richtpreis)
  • SFr. 300.- Tierarzt (Entwurmung, Impfungen)
  • SFr. 70.- bis 150.- Hundesteuern (kommunal/kantonal geregelt)

Einmalige Kosten beinhalten:

  • SFr. 60.-/ 80.- Hundechip (obligatorisch)
  • SFr. 200.- /400.- Kastration Rüden
  • SFr. 450.- /650.- Sterilisation Hündinnen

Untertstützungsbeiträge

Für die finanzielle Unterstützung der Herdenschutzhunde werden zwei Präventionszonen unterschieden:

  • Präventionszone I, SFr. 1000.-/Jahr/Hund: Bewirtschafter mit Schäden, die durch den Wolf verursacht wurden oder sich in den so genannten "Hot Spots" der Luchsregionen befinden.
  • Präventionszone II, SFr 500.-/Jahr/Hund: Bewirtschafter in einem Gebiet mit nachgewiesener Raubtierpräsenz, direkter Nachbar eines Bewirtschafters mit Schäden oder Bewirtschafter, der bereits während drei Jahren am Präventionsprogramm beteiligt war, aber keine Schäden mehr hatte.

Es werden maximal drei Herdenschutzhunde pro Nutztierhalter unterstützt. Für die Unterstützungsbeiträge wurden Regelungen festgelegt. Die Beiträge werden von der nationalen Koordination ausbezahlt.

Ein Vertrag zwischen den Schutzhundehaltern und der nationalen Koordinationsstelle legt die Richtlinien fest, um Kontrolle, Koordination und Beratung der Herdenschutzhundehaltung zu erleichtern.

Beitragsberechtigt sind jene Herdenschutzhundehalter die folgende allgemeine Bedingungen erfüllen:

  • die Hunde müssen in einer Nutztierherde gehalten werden (Schafe, Ziegen, Kühe),
  • die Hunde dienen ausschliesslich dem Schutz der Herde,
  • die Hunde arbeiten in einem Risikogebiet, wo bereits Raubtierschäden vorkamen und die Präsenz von Grossraubtieren nachgewiesen ist.

Eine Arbeitsgruppe erarbeitete 2005 Richtlinien und Empfehlungen zu folgenden Themen:

  • Bedingungen zur Führung eines Zuchtbuches,
  • Zucht- und Selektionskriterien,
  • Haltung und Ausbildung,
  • Rechtlicher und gesellschaftlicher Status.

Ein umfassender Schlussbericht (Schlussbericht Arbeitsgruppe Herdenschutzhunde) wurde Ende 2005 von der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft) verfasst.

Entschliesst sich ein Schäfer zum Kauf von einem oder mehreren Herdenschutzhunden, ist es das Ziel, dass die Hunde ganzjährig bei ihrer Herde – oder einem Teil davon – gehalten werden. Da dies in Ausnahmefällen nicht möglich ist, braucht es manchmal Lösungen im Bereich „Winterpensionsplätze“ für Schutzhunde. AGRIDEA unterstützt die Winterpensionshaltung nur dann, wenn der Hundebesitzer oder die anderen Bestösser derselben Alp aus guten Gründen nicht in der Lage sind, den Herdenschutzhund über die Wintermonate zu halten – AGRIDEA hat dazu Richtlinien und eine Vereinbarung erarbeitet. Winterplatz- Anbieter sind in der Regel die Kompetenzzentren Herdenschutz in den verschiedenen Kantonen. Die Entscheidung, wer Anspruch auf eine Unterstützung durch AGRIDEA für einen Winterplatz hat, erfolgt nach gründlicher Evaluation der Situation durch den regionalen Herdenschutzverantwortlichen gemeinsam mit der nationalen Koordinationsstelle bei AGRIDEA.

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