Indirekte Verluste
Für die Alpen, die alle zumutbaren Herdenschutzmassnahmen unternommen haben und trotzdem noch Wolfsangriffe hinnehmen müssen, können für die erlittenen Umtriebe bei AGRIDEA einen Beitrag von Fr. 500.- pro Angriff beantragen. Das Vorgehen und die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sind ebenfalls in den Richtlinien zur Handhabung indirekter Kosten festgehalten. Alle Angaben zu den Angriffen müssen von der kantonalen Wildhut dokumentiert und bestätigt werden. Unmittelbar nach den Wolfsangriffen stellen sich jeweils zwei Fragen: 1. Sollen die Tierkadaver entsorgt werden? Es wird empfohlen, die Tierkadaver ab zehn toten Tieren zu entsorgen. Falls ein Abtransport per Fahrzeug nicht möglich ist, können die toten Tiere via Helikopter in die Tierkadaverentsorgung geflogen werden. Die Transportkosten werden vom Präventionsbudget übernommen. Anfragen sollten direkt an AGRIDEA gerichtet werden. In Zweifelsfällen entscheidet die IKK (Interkantonale Kommission) über den Abtransport und dessen Finanzierung. Falls weniger als zehn Tiere gerissen werden, sollten diese weder in der Nähe von Wanderwegen noch in Quellgebieten oder Wasserfassungen liegen gelassen werden. |
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