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Indirekte Verluste Pertes indirectes Perdite indirette Indirekte Verluste

Indirekte Verluste

Begutachtung von RissenBeim erstmaligen Auftauchen des Wolfes in einer Region sind die Schafhalter meistens nur wenig vorbereitet, um die Herden zu schützen. Falls die Herde kurzfristig nicht mit Herdenschutzhunden und Hirten geschützt werden kann, wird als Notmassnahme eine Abalpung der Tiere empfohlen, um weitere Schäden zu verhindern. Gemäss dem Anhang 6 im Konzept Wolf kann auf den kleinen Alpen (bis 30 Normalstösse) ein Futtergeldbeitrag beantragt werden, falls die Tiere vorzeitig abgealpt werden müssen. AGRIDEA hat dazu Richtlinien zur Handhabung indirekter Kosten in Anlehnung ans Wolfskonzept festgelegt. Das Gesuch für einen Futtergeldbeitrag muss über die kantonale Landwirtschaftsbehörde an AGRIDEA eingereicht werden.

Für die Alpen, die alle zumutbaren Herdenschutzmassnahmen unternommen haben und trotzdem noch Wolfsangriffe hinnehmen müssen, können für die erlittenen Umtriebe bei AGRIDEA einen Beitrag von Fr. 500.- pro Angriff beantragen. Das Vorgehen und die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, sind ebenfalls in den Richtlinien zur Handhabung indirekter Kosten festgehalten. Alle Angaben zu den Angriffen müssen von der kantonalen Wildhut dokumentiert und bestätigt werden.

Unmittelbar nach den Wolfsangriffen stellen sich jeweils zwei Fragen:

1. Sollen die Tierkadaver entsorgt werden?
2. Wer finanziert die Entsorgung?

Es wird empfohlen, die Tierkadaver ab zehn toten Tieren zu entsorgen. Falls ein Abtransport per Fahrzeug nicht möglich ist, können die toten Tiere via Helikopter in die Tierkadaverentsorgung geflogen werden. Die Transportkosten werden vom Präventionsbudget übernommen. Anfragen sollten direkt an AGRIDEA gerichtet werden.  In Zweifelsfällen entscheidet die IKK (Interkantonale Kommission) über den Abtransport und dessen Finanzierung.

Falls weniger als zehn Tiere gerissen werden, sollten diese weder in der Nähe von Wanderwegen noch in Quellgebieten oder Wasserfassungen liegen gelassen werden.