SömmerungsbeiträgeSömmerungsbeiträge sind Direktzahlungen des Bundes zur Unterstützung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Alpen und Voralpen. Seit im Jahre 2000 die Sömmerungsbeitragsverordnung (SöBV) in Kraft getretenen ist, hängt die Beitragshöhe für die Schafalpung vom Weidesystem ab. Für die Schafe (ausgenommen Milchschafe) werden drei Weidesysteme unterschieden (Angaben gemäss Bundesamt für Landwirtschaft, BLW, 2009):
* Ein Normalstoss (NST) entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit während 100 Tagen. Regelmässig werden in der Verordnung die nötigen Anpassung gemacht, um den Vollzug zu erleichtern und die praktischen Probleme bei der Umsetzung auf den Alpen besser zu berücksichtigen. Für die Ziegenhaltung werden keine Weidesysteme unterschieden. Es gelten die Beitragsbestimmungen, die in der Sömmerungsbeitragsverordnung festgelegt sind. Für den Vollzug der Sömmerungsbeitragsverordnung sind die Kantone zuständig. Als Vollzugshilfe aktualisiert das Bundesamt für Landwirtschaft die Weisungen zur SöBV jährlich. |
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