Allgemeine Situation
Schäden an Nutztieren werden nicht nur durch den Luchs oder den Wolf verursacht, sondern immer wieder auch von streunenden Hunden. Leider gibt es keine verlässlichen Angaben zu den Verlusten der vergangenen Jahre. Es wird unterschieden zwischen zwei Problemhunden :
- Verwilderte Hunde (ohne Besitzer und ohne Zuhause, permanent ausser Kontrolle)
- Streunende Hunde (mit Besitzer und Zuhause, vorübergehend ausser Kontrolle)
Die meisten Zwischenfälle ereignen sich durch streunende Hunde. Nur in den Grenzgebieten zu Frankreich und Italien sind ab und zu völlig verwilderte Hunde ein Problem.
2006 wurde in Frankreich eine Studie zum Thema wildernde Hunde realisiert. Eine weitere Publikation entstand in den Pyrenäen durch die systematischen DNA-Analysen bei Nuttierrissen.
Schadenerkennung
Für den Laien ist es oft schwierig zwischen Wolfs- und Hunderissen aufgrund der Spuren zu unterscheiden. Deshalb sollte immer ein Fachmann beigezogen werden, um die Schadensursache bei verletzten oder toten Tieren festzustellen. Streunende Hunde sind weniger geschickte Jäger als Wölfe und hinterlassen oft Spuren am ganzen Körper der Opfer, während Wölfe meistens mit präzisen Bissen am Hals ihre Beute töten.
Herdenschutzmassnahmen
Allgemein kann gesagt werden, dass zum Schutz des Kleinviehs vor wildernden und streunenden Hunden dieselben Schutzmassnahmen empfohlen und angewendet werden wie gegen die Grossraubtiere. Allerdings können auf geeigneten Weiden eher Esel eingesetzt werden. Sie sollten ausreichen, um grössere Schäden zu verhindern.
Entschädigungszahlungen
Im Unterschied zu den nachgewiesenen Raubtierrissen besteht bei Hunderissen keine Entschädigungspflicht von Seiten der Kantone.
Der Kanton Genf ist der einzige Kanton, der Hundeschäden anhand eines Entschädigungssystems vergütet. Falls der Hundhalter nicht ermittelt werden kann, gibt es zwei verschieden Möglichkeiten :
- staatliche Schadensvergütung,
- Versicherung durch den direkt Betroffenen.
Versicherung
Grundsätzlich haftet der Hundehalter für den von seinem Hund angerichteten Schaden mit der Tierhaftpflichtversicherung. Für die Einführung eines Obligatoriums der Hundeversicherung für Schäden von nicht ermittelten Hunden an Nutztieren wurde vom BAFU eine Evaluation durchgeführt.
Weiterführende Studien/ Links:
- Zwischenbericht "Hunderisse an Nutztieren: Befragung der kantoanlen Stellen" (PDF)
- Tessiner Studie "Metodi di custodia e perdite di bestiame minuto nel Cantone Ticino" (PDF, italienisch)