Rechtliche Grundlagen

Verschiedene gesetzliche Grundlagen liegen der Bewirtschaftung der Alpen zugrunde. Grundlage bildet die Rechtsform und die damit verbundenen Eigentumsverhältnisse der Alpweiden. In der Schweiz werden 3 verschiedene Rechtsformen unterschieden:

  • Private Alpen
    meist traditionell im Familienbesitz bewirtschaftet, kleinstrukturiert
  • privat-rechtliche Körperschaften
    private Kooperation, Stiftungen und Genossenschaften
  • öffentlich-rechtliche Körperschaften
    Gemeinden, Kantone, Bund und Burgergemeinden

80% der Weideflächen sind dabei nicht in Privatbesitz, sondern werden verschiedenen Organisationsformen gemeinsam bewirtschaftet. Dies deutet auf die lange Tradition des gemeinsamen Nutzens in kooperativen Bewirtschaftungsformen (pdf) hin. Damit verbunden sind alte Alpungsrechte und Privilegien für die einheimische Bevölkerung.

Die Alpwirtschaft ist sehr lokal geprägt (pdf) und in fast allen Gebieten tief kulturell verankert. Die Alprechte basieren auf Gewohnheitsrechten, die in kommunalen Traditionen gewachsen sind.

Die Sömmerungsbeitragsverordnung gibt heute den rechtlichen Rahmen zur Bewirtschaftung und der Berechtigung zu den Direktzahlungen des Bundes. Diese Rahmenbedingungen haben wesentlich zu einer nachhaltigen Bewirtschaftung (pdf) der Alpen beigetragen.