Herdenschutzzäune
Herdenschutzzäune sind in vielen Situationen die am einfachsten umzusetzende Schutzmassnahme. Die zentralen Anforderungen an fachgerechte Erstellung und Unterhalt von Herdenschutzzäunen für verschiedene Tiergattungen sind in der Jagdverordnung definiert. Herdenschutzzäune müssen vollständig geschlossen und auf der ganzen Länge elektrifiziert sein, wobei neben dem Zaun nur unüberwindbare Hindernisse (z.B. Hausfront, Felswand) als Koppelgrenze gelten. Der Landwirt muss bei Schutzzäunen sein Augenmerk insbesondere auf eine genügende Elektrifizierung sowie auf das Verhindern des Unterkriechens oder Durchschlüpfen von Grossraubtieren legen. Das Überspringen des Zauns durch Grossraubtiere gilt es weitmöglichst zu erschweren.