Bund

Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Das BAFU erlässt die Richtlinien zum Herdenschutz. Es sorgt für die Subventionierung der Massnahmen zum Herdenschutz sowie deren interkantonale Koordination. Das BAFU kann zum Vollzug des Herdenschutzes Dritte beiziehen. In diesem Sinne ist die AGRIDEA vom BAFU mit der Führung des nationalen Programmes zum Herdenschutz mandatiert. Das BAFU führt dieses Programm strategisch.

Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
Das BLW sorgt als Fachbehörde des Bundes für den Vollzug der eidgenössischen Gesetzgebung zur Landwirtschaft. Es sorgt in diesem Rahmen für die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen von Landwirtschaftsbetrieben, wie zum Beispiel zur Pflege der Kulturlandschaft oder zur Gewährleistung des Tierwohls. Mittels Direktzahlungen fördert das BLW landwirtschaftsbetriebliche Massnahmen wie zum Beispiel die ständige Behirtung von Schafen während der Sömmerung.

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Das BLV sorgt als Fachbehörde des Bundes für den Vollzug der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung, darin eingeschlossen ist auch die Regelung zum Umgang mit Hunden und den Verantwortlichkeiten von deren Haltern.

Kynologischer Beirat
Der kynologische Beirat berät das BAFU im Sinne einer Arbeitsgruppe bedarfsorientiert zu politischen und strategischen Fragen rund um das Herdenschutzhundewesen, insbesondere zu den anerkannten Hunderassen, zur Anerkennung der Zuchtvereine und deren Reglementen. Die Mitglieder setzen sich aus Fachpersonen der Bundes- oder Kantonsbehörden und Nutzhundeexperten zusammen.