Weitere Schutzmassnahmen

 

 

Nebst den vom Bund offiziell nach Art10b der Jagdverordnung anerkannten und unterstützten Herdenschutzmassnahmen (Herdenschutzhunde und Elektrozäune), gibt es weitere, alternative oder ergänzende Schutzmassnahmen. Für diese Massnahmen gibt es jedoch vom Bund keine finanzielle Unterstützung, noch werden sie für den Entscheid betreffend Rissentschädigung und/ oder Abschussbewilligung berücksichtigt.

Weitere Infos unter welchen Bedingungen sich der Einsatz dieser ergänzenden Massnahmen empfiehlt, finden Sie hier: