Zäune und weitere Schutzmassnahmen
Weidezäune werden in der Schweiz traditionellerweise zur Herdenführung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) eingesetzt. Die Bedeutung von Zäunen hat sich mit der Rückkehr der Grossraubtiere verändert.
Speziell Kleinviehzäune sollen heutzutage nicht nur sicherstellen, dass Schafe und Ziegen in den Weiden bleiben, sondern dass auch Grossraubtiere nicht auf die Weideflächen gelangen können.
Vor allem Elektrozäune haben sich bewährt, um das Risiko von Raubtierschäden zu minimieren. Zwei Methoden von Schutz durch Elektrozäune werden unterschieden:
Das Funktionieren eines Elektrozaunes hängt von folgenden Faktoren ab:
- Elektrisches Zaungerät
- Draht / Litzen und Zaunpfosten
- Erdung und Erdungsbedingungen
- Nutztierart
- Raubtierart
Gesamte Länge und Instandhaltung des Elektrozaunes.
Der Zaun sollte dem Gelände angepasst und gut gespannt sein.
Sowohl beim Wolf wie auch beim Luchs wird entweder ein Weidenetz oder ein Zaun mit mindestens 4 Drähten, Litzen oder Bändern und einer Minimalhöhe von 90 Zentimetern als Grundschutz anerkannt.
Bei Wolfsschäden während der Sömmerungszeit sind elektrifizierte Übernachtungsplätze (Mindesthöhe 105 Zentimetern) vorgeschrieben.
Für mehr Informationen zu Herdenschutzzäunen auf Kleinviehweiden und Kriterien, die sie als Grundschutz qualifizieren klicken Sie hier.
Erfahrungswerte aus der Praxis zeigen, dass Lamas sowie akustische und optische Vergrämungsmethoden, unter bestimmten Rahmenbedingungen, eine abschreckende Wirkung gegen Grossraubtiere haben können. Solche Massnahmen sollten als Ergänzung offiziell anerkannten Schutzmassnahmen betrachtet werden. Sie werden vom Bund weder für Entschädigungen noch Abschüsse anerkannt.
Links
Agripedia: Herdenschutzzäune auf Kleinwiehweiden
Bezugsquelle Zaunmaterial (nicht abschliessend):
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