Planung und Beratung

Agridea hat bis 2013 die Herdenschutzberatung im Auftrag des Bundes koordiniert und aufgebaut. Seither legt die eidgenössische Jagdverordnung vor, dass die Kantone zuständig sind für die Planung und Umsetzung der Herdenschutzmassnahmen. Agridea koordiniert dabei das nationale Netzwerk und unterstützt die Kantone nach Bedarf.

 

Agridea ist zuständig für die Ausbildung und den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Beratung und Verwaltung. Dazu gehört:

  • Aus- und Weiterbildung von Herdenschutzverantwortlichen, Herdenschutzhundezüchter und -halter, Alpverantwortlichen und Hirten
  • Erarbeitung von Merkblättern, Flyern und Informationsmaterial
  • Unterstützung zur einheitlichen Umsetzung und Vergütung von Herdenschutzmassnahmen, sowie den Notfallmassnahmen

Die kantonale landwirtschaftliche Beratung übernimmt folgende Aufgaben:

  • Information der Tierhalter und Alpverantwortlichen
  • Betriebsberatung sowohl auf Alp- wie auf Talbetrieb
  • Organisation von Notfallmassnahmen
  • spezifische Beratung zu betrieblichen und technischen Herdenschutzmassnahmen sowie zum Einsatz von Herdenschutzhunden