FAQ - Häufig gestellte Fragen

Seit dem 1.2.2025 sind die Vorgaben für die Eignungsprüfung für Herdenschutzhunde in der Jagdverordnung festgelegt. Die damit verbundenen Neuerungen bedeuten auch Verunsicherung und es gibt Fragen. Auf häufig gestellte Fragen – so genannte FAQs (frequently asked questions) – finden Sie hier Antworten. 

 

Vor der Prüfung

Warum braucht es eine nationale Prüfung?

Hunde dürfen gemäss kantonalen Hundegesetzen in keinem Kanton unbeaufsichtigt gelassen werden. Nur dank der Ausnahmeregelung in der eidgenössische Jagdverordnung für geprüfte und anerkannte Herdenschutzhunde dürfen solche ihre Nutztiere selbstständig bewachen und fremde Tiere abwehren.

Mit einer nationalen Prüfung wird ein Standard für die ganze Schweiz geschaffen, der die Qualität der Hunde, die vom Bund subventioniert werden, gewährleistet. Ausserdem können national geprüfte Hunde in der ganzen Schweiz gleichermassen eingesetzt werden. Es braucht keine erneute Prüfung, wenn ein Hund den Betrieb wechselt. Da die Sömmerung von Kleinvieh auch über Kantonsgrenzen erfolgt (z.B. Landwirt aus dem Aargau sömmert die Schafe im Kanton Uri), wird vieles vereinfacht.

Was bringt mir eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung?

Die kurze Antwort darauf lautet: Du bekommst Subventionen sowohl für die bestandene Prüfung wie auch für Haltung und Einsatz des Hundes, ein durch anerkannte Herdenschutzhunde geschütztes gerissenes Tier wird entschädigt und der Riss für einen allfälligen Grossraubtier-Abschuss angerechnet. Weiter wird bei Vorfällen und Problemen mit dem Hund (z.B. Beissvorfälle oder Verdacht auf Streunen) sein Einsatzzweck, das Schützen der Herde, von den kantonalen Behörden berücksichtigt.

Etwas ausführlicher heisst das: Für einen erfolgreich geprüften und damit anerkannten Herdenschutzhund bekommt ein Halter vom Bund CHF 4'400.- nach bestandener Prüfung. Zusätzlich wird vom Bund die Haltung und der Einsatz der Hunde subventioniert. Die konkrete Umsetzung ist kantonal unterschiedlich. Der fachgerechte Einsatz ist in der Jagdverordnung geregelt (Artik 10d, Absatz 5 JSV). Weiter gelten anerkannte Herdenschutzhunde als Schutzmassnahme. Risse werden für einen Abschuss angerechnet und die gerissenen Tiere von Bund und Kanton entschädigt. Ein anerkannter Herdenschutzhund darf im Einsatz unbeaufsichtigt bei den Nutztieren gelassen werden. Bei Problemen wird der Einsatzweck von den Behörden berücksichtigt. Zudem werden Halterinnen und Halter bei Problemen im Konfliktmanagement unterstützt. Diese Unterstützung wird ebenfalls vom Bund subventioniert.

Was wird überprüft und warum?

Bei der Prüfung wird überprüft, ob der Hund mit seinen Nutztieren, mit Menschen und Artgenossen vertraut ist. Das wird Sozialisierung genannt. Die Tierschutzverordnung verlangt diese Sozialisierung. Zudem verlangt die Tierschutzverordnung, dass der Hund an Umweltsituationen gewöhnt ist. Weiter wird überprüft, ob der Hund sich eigenständig bei den Nutztieren aufhält. Explizite Aggressivität wird toleriert, falls es sich dabei um Abwehrverhalten im Beisein der Nutztiere handelt. Alle geprüften Punkte – Sozialisierung mit Nutztieren, Menschen und fremden Hunden, Gewöhnung an die Umwelt, eigenständiges Schützen der Nutztiere und angepasste Abwehr – bringen Nutzen für den Landwirt. Eine Auswahl von Beispielen:

-       Ein mit Nutztieren vertrauter Herdenschutzhund bleibt bei diesen. Der Landwirt kann sich darauf verlassen, dass sein Hund bei den Tieren ist, die er schützen soll und nicht wildert oder streunt.

-       Ein mit Menschen vertrauter Herdenschutzhund verhält sich gegenüber Angestellten oder Familienmitgliedern neutral oder freundlich. Bei unbekannten Dritten wie Passanten oder Touristen zeigt er ein differenziertes Abwehrverhalten.

-       Ein an Umweltsituationen gewöhnter Herdenschutzhund erholt sich rasch, wenn er z.B. wegen einem Überschallknall erschrickt; er bleibt bei seinen Nutztieren.

Wie kann ich mich auf die Eignungsprüfung vorbereiten?

Mit der Wahl eines Hundes, dessen Vorfahren Herdenschutzhunde im Einsatz waren und einer fachgerechten Haltung sind die Weichen für eine erfolgreiche Eignungsprüfung gestellt. Bei einer fachgerechten Haltung lebt der Hund zusammen mit anderen Herdenschutzhunden bei den Nutztieren und hat ausreichend Kontakt zu Menschen, das heisst er kann eine vertrauensvolle Beziehung zum Halter aufbauen. Der Hund kommt zudem in Kontakt mit unterschiedlichen Umweltsituationen und kann sich so zu einem gefestigten, sozialen Hund entwickeln, der eigenständig Nutztiere schützen kann.

Der Bund bietet kostenlose Informationsveranstaltungen an. Diese sind obligatorisch für Landwirt*innen, die erstmals Hunde an eine Eignungsprüfung bringen. Auch erfahrene Hundehaltende können teilnehmen. In diesen Einführungs- und Vorbereitungsveranstaltungen (je 1 Tag), die die Agridea im Auftrag des Bundes durchführt, werden die Vorbereitung sowie die Prüfung als solches eingehend behandelt.

Welche Hunde sind zur Prüfung zugelassen?

Zur Prüfung zugelassen sind alle Hunde, die einer Herdenschutzhunderasse angehören sowie zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 18 Monate und maximal sechs Jahre alt sind. Kantone können bestimmte Rassen nicht zulassen. Beispielsweise sind Mastin Espagnols und deren Kreuzungen im Kanton Wallis verboten.

Wer führt die Prüfungen durch?

Gemäss dem Reglement des BAFU führt eine Prüfungskommission die Prüfung durch. Aktuell hat der Bund dieses Mandat Agridea übergeben. Personen, die in der Prüfungskommission mitarbeiten, verfügen über eine Ausbildung und haben regelmässige Fortbildungsveranstaltungen besucht.

Die Prüfung

Warum findet die Eignungsprüfung für jeden Hund einzeln in einem unbekannten Prüfungsgebiet statt und nicht unter alltäglichen Bedingungen?

Die Prüfung des einzelnen Hundes in einem unbekannten Prüfungsgelände ermöglicht die individuelle Beurteilung seiner Eignung. Damit sind die Voraussetzungen für alle Hunde standardisiert, es kommt nicht zu einer Bevorteilung oder Benachteiligung und die Resultate der Hunde werden nicht durch Alltagsgewohnheiten oder bekannte Örtlichkeiten verfälscht.

Die Rudeldynamik, die unter Hunden spielt, lässt keine individuelle Beurteilung im Rudel zu.

Wieso findet die Prüfung nicht auf einem eingezäunten Gelände statt?

Nur auf einem ungezäunten Gelände kann uneingeschränkt überprüft werden, ob der Herdenschutzhund ausreichend sozialisiert ist mit seinen Nutztieren und seinem Schutztauftrag nachkommen kann. Zäune verfälschen die Überprüfung, weil sie Hund und Schafe an der freien Bewegung bzw. am Davonlaufen hindern. Soll ein Hund nur mit eingezäunten Nutztieren eingesetzt werden, ist der Zaun die Schutzmassnahme und muss die Vorgaben erfüllen. Grundsätzlich brauchen Hunde dann keine Anerkennung; wobei in dem Fall keine Subventionen für die Hunde ausbezahlt werden. Der Bund finanziert anerkannte Hunde nicht, damit sie hinter Schutzzäunen zum Einsatz kommen.

Weshalb müssen genau fünf Schafe oder Ziegen dabei sein? Warum nicht mehr oder weniger?

Fünf vertraute Schafe oder Ziegen kann auch ein einzelner Herdenschutzhund in der Regel gut schützen. Die Erfahrung hat weiter gezeigt, dass fünf gut ausgewählte Schafe oder Ziegen in der Regel als Gruppe zusammenbleiben. Bei mehr Tieren steigt das Risiko, dass sich Gruppen bilden, was die Arbeit für den Hund stark erschweren würde. Zudem können fünf Schafe mit vertretbarem Aufwand transportiert und während der Prüfung gehandhabt werden.

Wenn ein Hund sozialisiert ist mit den Schafen oder Ziegen, ist es ihm egal, ob es fünf oder mehr Schafe sind, die mit ihm in einem unbekannten Gebiet sind. Im gewohnten Umfeld dürfte er die Herde suchen, die er üblicherweise schützt. Auch deshalb ist es wichtig, dass die Prüfung in einem für ihn unbekannten Gelände stattfindet.

Schirm und Ballon sowie Führbarkeit sind überflüssig, das braucht ein Herdenschutzhund im Einsatz nicht.

Sowohl Führbarkeit als auch Gewöhnung an Alltagsüberraschungen sind unerlässliche Voraussetzungen, um einen Hund nicht zu überfordern. Die Tierschutzverordnung schreibt beides genauso vor wie auch die Jagdverordnung. Mit dem Ballon und dem Schirm wird geschaut, wie schnell sich der Hund erholen kann, wenn er plötzlich erschrickt. Ein Herdenschutzhund muss weitgehend selbstständig für den Schutz seiner Nutztiere sorgen. Das ist nur möglich, wenn er durch Alltagsüberraschungen nicht aus dem Konzept gebracht wird und z.B. flieht oder sich verstecken geht. Der Herdenschutzhund soll bei seinen Nutztieren sein und diese schützen, auch wenn es donnert, ein Jäger in Herdennähe eine Gämse schiesst oder sich plötzlich ein Stein löst und ins Tal runter poltert.

Ganz praktisch betrachtet, ist es im Landwirtschaftsalltag sehr nützlich, wenn der Hund führbar ist, d.h. zum Beispiel kommt, wenn man ihm ruft, auf Kommando ins Auto hüpft oder zu den Schafen geschickt werden kann. Ausserdem muss er händelbar sein, sei es zur Fellpflege oder für den Tierarztbesuch.

Es wird erzählt, die Prüfung sei zu schwierig. Welche Chance hat mein Hund die EP zu bestehen?

Die Erfolgsquote lag zwischen 2019 und 2024 im Schnitt bei über 90%. 2025 fiel diese im Zuge der Öffnung (neu sind Hunde aller Herdenschutzhunderassen zugelassen und werden nicht mehr in einem Bundesprogramm gezüchtet und ausgebildet) auf 82%. Es wird erwartet, dass die Erfolgsquote wieder ansteigt, wenn Inhalte und Ablauf der Prüfung breit bekannt und verstanden sind. Hierzu bietet der Bund kostenlose Infoveranstaltungen zur Vorbereitung auf die EP an.

Die Grundzüge der Prüfung entstanden 2011 in Zusammenarbeit mit dem Verein HSH-CH, d.h. sie wurden von Herdenschutzhundehaltern der ersten Stunde entwickelt. Im Zentrum stand schon damals die Herdentreue. 2014 wurde die Durchführung der Prüfung der Agridea übertragen und neu als Einsatzbereitschaftsüberprüfung EBÜ bezeichnet. Es wurden nur Hunde geprüft, deren Ausbildung durch den Bund subventioniert wurde. 2019 wurde die Prüfung für alle im Rahmen des Bundesprogramms subventionierten Hunde obligatorisch. Seit 2025 ist die Prüfung in der JSV als Eignungsprüfung, durchgeführt durch das BAFU, festgelegt.

Die Voraussetzungen für die Prüfung sind kurz zusammengefasst:

-       Besuch der Informationsveranstaltungen des Bundes vor der Anschaffung eines Hundes, damit man weiss, worum es geht, was auf einem zukommt und worauf man beim Kauf achten soll.

-       Wahl eines Hundes von einem Betrieb, auf dem Herdenschutzhunde erfolgreich im Einsatz sind, damit die genetische Anlage für die Arbeit als Herdenschutzhund vorhanden ist.

-       Fachgerechte Haltung, damit er mit Nutztieren, Menschen und Artgenossen vertraut ist, mit Alltagsüberraschungen gut umgehen und vom Halter vertraut geführt werden kann.

-       Freude und Zeit, um den Hund im Alltag beim Lernen zu unterstützen.

Die Schafe und der Hund sind lange unbeaufsichtigt. Wer ist dann für sie verantwortlich?

Die Prüfungsorganisation ist während der Prüfung verantwortlich für die Tiere. Aktuell ist das die Agridea. Alle Tiere sind mit einem GPS-Sender ausgerüstet und können jederzeit lokalisiert werden. In aussergewöhnlichen Situationen handelt das Prüfungsteam nach definierten Vorgaben.

Warum dauert die Prüfung 24 Stunden?

Im Einsatz ist der Hund sowohl tags als auch nachts bei den Nutztieren und für deren Schutz zuständig. Deshalb ist es sinnvoll, dass die Prüfung mindestens einen Tag-Nachtzyklus umfasst. Dazu kommt, dass die Erfahrungen zeigen, dass die GPS-Daten, d.h. das aufgezeichnete Raumverhalten des Hundes im Gelände, nach 24 Stunden weitgehend aussagekräftig sind. Es ist das bewährte Minimum an Zeit.

Warum kann die Eignungsprüfung nicht mit Rindern gemacht werden?

Der Einsatz von Hunden zum Schutz von Rindern ist für Halter und Tiere viel anspruchsvoller und wurde seitens Bund nicht als zumutbare Herdenschutzmassnahme eingestuft. Zumutbar laut Jagdverordnung ist zum Schutz von Rindern vor Grossraubtieren die gemeinsame Haltung des Muttertiers mit dem Kalb auf einer betreuten Weide während der Geburt und den ersten vierzehn Tagen sowie das sofortige Entfernen von Nachgeburten und toten Kälbern von dieser Weide.

Was wird unternommen, damit es während der Prüfung nicht zu Rissen kommt?

Ein ausgebildeter Herdenschutzhund ist mit 18 Monaten grundsätzlich im Stand fünf vertraute Nutztiere zu schützen. Später im Einsatz wird er viel mehr Tiere schützen müssen. Entsprechend ist das Risiko, dass an einer Eignungsprüfung ein Nutztier von einem Wolf oder Luchs gerissen wird, viel kleiner als im alltäglichen Einsatz, wenn z.B. zwei anerkannte Herdenschutzhunde bis zu 200 Schafe schützen. Ein Restrisiko bleibt aber in jedem Fall bestehen.

Kommt es zu einem Riss, wird der Wildhüter aufgeboten und der Halter informiert. Gerissene Tiere werden entschädigt. Nachfolgende Prüfungsteilnehmende in diesem Gebiet werden über den Riss informiert resp. können sich über die entsprechenden kantonalen Kanäle informieren. Wird der Riss offiziell bestätigt, wird dies über die kantonale Jagdverwaltung über deren Kanäle kommuniziert und die Prüfungsorganisation informiert Prüfungsteilnehmende nicht mehr aktiv.

Besteht bei Teilnahme an der Prüfung nicht das Risiko, dass sich meine Nutztiere mit Moderhinke oder anderen Krankheiten anstecken?

Bei der Teilnahme an der Prüfung besteht kein erhöhtes Risko, dass sich Nutztiere mit übertragbaren Krankheiten anstecken. Die Bedingungen des Bekämpfungsprogramms des BLV zur Moderhinke werden eingehalten: Es werden keine Hunde von gesperrten Betrieben geprüft. Zudem wird der Tierverkehr dokumentiert. Jeder Prüfungsplatz hat eine TVD-Nummer und die Tiere müssen umgemeldet werden. Seitens BLW und Kantonstierärzte wird zudem empfohlen, die Tiere nach der Prüfung durch ein Klauenbad zu führen. Seit Durchführung von Herdenschutzhundeprüfungen durch den Bund wurde noch nie eine Ansteckung gemeldet.

Was passiert mit einem Hund, der die Prüfung nicht besteht?

Ein Landwirt entscheidet sich eigenverantwortlich für die Herdenschutzmassnahme «Herdenschutzhund». Er wählt einen Hund für seinen Betrieb, bildet ihn aus und bringt ihn an die Prüfung. Die Informationsveranstaltungen der Agridea unterstützen ihn bei der Prüfungsvorbereitung. Der Bund belohnt das Engagement eines Landwirtes auch bei definitivem Nichtbestehen der Prüfung mit einem Betrag von CHF 1500. Der Entscheid über den weiteren Weg eines Hundes, der die Prüfung nicht besteht, liegt beim Halter. Der Hund kann als Begleithund oder Hofhund gehalten werden. Wichtig: Jeder Hund kann bis zum Erreichen des 6. Lebensjahrs zweimal an eine Eignungsprüfung kommen.

Nach der Prüfung

Stellt ein Hund mit bestandener Prüfung keine Gefahr für Touristen oder Begleithunde dar?

Eine bestandene Prüfung bedeutet, dass sich der Hund zu diesem Zeitpunkt ohne Beisein seiner zu schützenden Nutztiere neutral oder freundlich gegenüber fremden Menschen und Hunden verhalten hat und diesen gegenüber auch keine übermässige Aggression an der Herde zeigte.

Wie bei der Haltung von einem Hofhund auch, ist es unabdingbar, Konflikte möglichst vorausschauend zu berücksichtigen und entsprechend zu handeln. Wenn der Hofhund beginnt den Postboten anzubellen, muss man ab sofort vor Ort sein und nach ihm schauen, wenn der Postbote kommt. Beim Einsatz von Herdenschutzhunden ist es dasselbe: Es geht darum, mögliche Konflikte zu erkennen und bereits vorsorglich Abhilfe zu schaffen. Das kann mittels einer Beschilderung erfolgen, mittels einer temporären oder permanenten Wegumlegung oder einer angepassten Herdenführung. Weil die Unfallverhütung ein wichtiger Teil der Arbeit mit Herdenschutzhunden ist, unterstützt der Bund die Beratung und die Massnahmen zum Konfliktmanagement. Wie beim Hofhund bleibt aber ein Restrisiko – Herdenschutzhunde sind Tiere und das Verhalten von Wanderern, Bikerinnen oder Spaziergängern können wir nur bedingt beeinflussen.

Darf ich einen Hund ohne Prüfung einsetzen?

Sofern die Hundehaltung der Tierschutzverordnung und den kantonalen Hundegesetzen entspricht, kann jeder Hund mit Nutztieren gehalten werden. Im Unterschied zu einem anerkannten Herdenschutzhund wird er bei einem Riss jedoch nicht als Schutzmassnahme anerkannt und es werden für ihn keine Subventionen vom Bund bezahlt. Kommt es zu einem Beissvorfall wird der in der Jagdverordnung definierte Einsatzzweck eines Herdenschutzhundes bei der Beurteilung durch die zuständigen Behörden nicht berücksichtigt.

Können aus den Prüfungsresultaten Prognosen für den Einsatz/Nutzen des Hundes gezogen werden?

Ja, gewisse Prognosen sind möglich. Zwei Beispiele:

-       Hunde, die mit Nutztieren gut vertraut sind, bleiben z.B. bei einem Wechsel der Weiden eher bei den Nutztieren und neigen eher zu einem Abwehrverhalten.

-       Sehr freundliche Hunde verlassen die Herde eher und haben eine Tendenz, Touristen weiter zu begleiten.

Eine bestandene Prüfung heisst, dass der Hund zu diesem Zeitpunkt die entsprechenden Anforderungen gemäss Jagd- und Tierschutzverordnung erfüllt hat. Weil in die Beurteilung der Prüfung verschiedene Kriterien einfliessen, wissen wir, dass Hunde, die die Prüfung bestanden haben, unterschiedlich sein können. Mit der Prüfung wird kein Einheitshund gesucht, sondern geschaut, ob die Anforderungen an einen Herdenschutzhund erfüllt werden.

Erfüllt die Prüfung nachvollziehbare Kriterien?

Nachvollziehbarkeit ist bei der Prüfung zentral. So sind das Vorgehen und die Beurteilung standardisiert, transparent und überprüfbar. Mit dem Reglement werden für alle gleiche Bedingungen geschaffen und mit der Ausbildung des Prüfungspersonals fachliche Korrektheit und damit für alle gleiche Rahmenbedingungen ermöglicht. Aufbauend darauf, ergeben sich wertvolle Nutzen für die Praxis:

-       Züchter kennen die Qualitäten eines Hundes und können diese in die Zuchtplanung einbeziehen (Zuchtwertschätzungen). Damit kann die Qualität von Herdenschutzhunden gesteigert werden.

-       Käuferinnen erhalten Informationen zur Qualität eines Hundes oder dessen Elterntiere, wenn sie einen Welpen erwerben.

-       Die kantonalen Veterinär- und Jagdämter sehen, ob sie einem unbeaufsichtigten Einsatz zustimmen können.