Eignungsprüfung

In einem standardisierten Vorgehen wird an der so genannten Eignungsprüfung (EP) angeschaut, ob ein Hund über die notwendigen Fähigkeiten als Herdenschutzhund verfügt. Die Prüfungen werden von der Fachstelle Herdenschutz der AGRIDEA im Auftrag des BAFU für Hundehalter aus der Schweiz organisiert, durchgeführt und ausgewertet. Eine EP dauert gut 24 Stunden und wird auf einem dem zu prüfenden Hund unbekannten Prüfungsgelände durchgeführt. Ein Hund kann frühestens im Alter von 18 Monaten eine EP absolvieren.

Mit einer bestandenen EP hat der Hund seine Einsatzfähigkeit bewiesen und kann als Herdenschutzhund eingesetzt werden. Folgende Kriterien müssen für das Bestehen einer EP erfüllt sein:

  • Der Hund ist herdentreu und verlässt seine Herde nicht zu weit oder zu lange.
  • Der Hund zeigt zumindest eine minimale Herdenorientierung.
  • Die Grundführigkeit des Hundes ist genügend.
  • Das Aggressionsverhalten des Hundes darf definierte Schwellen nicht überschreiten. Insbesondere darf er den Figuranten nicht beissen.
  • Der Hund zeigt keine übermässige Ängstlichkeit; d.h. er flieht nicht.
  • Der Hund weist eine genügende Stresstoleranz auf bei den Übungen optischer und akustischer Reiz.

Zudem wird erwartet, dass der zu prüfende Hund seine Reaktivität gegenüber fremdem Hund und fremdem Menschen differenziert und das Verhalten dem Einsatz anpasst: An der Herde soll er in erster Linie gegenüber dem fremden Hund ein Abwehrverhalten zeigen. Ausserhalb der Herde soll er sowohl dem fremden Hund als auch dem Figuranten gegenüber Toleranz zeigen. Ein Hund, der die EP im ersten Versuch nicht besteht, kann ein zweites Mal zur Prüfung antreten. Für Hundehaltende fallen keine Prüfungsgebühren an.