Eignungsprüfung
In einem standardisierten Vorgehen wird an der so genannten Eignungsprüfung (EP) angeschaut, ob ein Hund über die notwendigen Fähigkeiten als Herdenschutzhund verfügt. Die Prüfungen werden von der Fachstelle Herdenschutz der AGRIDEA im Auftrag des BAFU für Hundehalter aus der Schweiz organisiert, durchgeführt und ausgewertet. Eine EP dauert gut 24 Stunden und wird auf einem dem zu prüfenden Hund unbekannten Prüfungsgelände durchgeführt. Ein Hund kann frühestens im Alter von 18 Monaten eine EP absolvieren.
Mit einer bestandenen EP hat der Hund seine Einsatzfähigkeit bewiesen und kann als Herdenschutzhund eingesetzt werden. Folgende Kriterien müssen für das Bestehen einer EP erfüllt sein:
- Der Hund ist herdentreu und verlässt seine Herde nicht zu weit oder zu lange.
- Bei den Begegnungen mit dem Figuranten und dessen Hund ist ein Bezug des Hundes zu seiner Herde erkennbar.
- Die Führbarkeit ist mindestens genügend.
- Aggressivität gegenüber dem Figuranten oder dessen Hund muss ein Abwehrverhalten an der Herde sein. Ohne Nutztiere darf die Aggressivität gegenüber dem Figuranten nur leicht sein und der zu prüfende Hund darf den Hund des Figuranten nicht beissen.
- Der Hund darf den Figuranten nicht schnappen.
- Der Hund zeigt keine übermässige Ängstlichkeit; d.h. er flieht nicht.
- Der Hund weist eine genügende Stresstoleranz auf bei den Übungen optischer und akustischer Reiz.
Ein Hund, der die EP im ersten Versuch nicht besteht, kann ein zweites Mal zur Prüfung antreten. Für Hundehaltende fallen keine Prüfungsgebühren an.
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Artikel Forum Kleinwiederkäuer 1/2 2024 "Nationale Anerkennung von HSH zur Förderung der Hundequalität im zukünftigen Herdenschutzhundewesen"