Nationale Koordination der Abgabe offizieller Herdenschutzhunde

Aufgabe der Fachstelle HSH ist es, die Abgabe offizieller HSH mit erfolgreich absolvierter EBÜ in der Schweiz zu koordinieren und vorzunehmen. Als Voraussetzungen für die Abgabe offizieller HSH gelten*:

-       Abgabe zum Schutz von Nutztieren, die nach der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) gefördert sind.

-       Die zuständige kantonale Herdenschutzberatung zeigt auf, dass die Voraussetzungen für einen effizienten Einsatz von abzugebenden HSH gegeben sind resp. wie diese bis wann geschaffen werden sollen.

Ausgebildete HSH aus dem Bundesprogramm Herdenschutz sind vorrangig im Wolfsgebiet an Landwirte ohne HSH-Erfahrung abzugeben, bei deren Kleinvieh (Schafe, Ziegen) ein Schutz nicht mit Zäunen realisierbar ist. Erfahrene HSH-Halter sind zur Eigenremontierung angehalten. Weiter werden für eine allenfalls notwendige Priorisierung der Abgabe von HSH – wenn das Angebot an Hunden kleiner ist als die entsprechende Nachfrage – folgende Aspekte gewichtet:

-       HSH-Einsatzgebiet: Sömmerung vor Landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN)

-       Wolfsdruck: Rudel- vor Einzelwolfsituation resp. Situationen mit residenten Einzeltieren vor Gebieten mit transienten Einzeltieren

-       Herdengrösse (ab mind. 50 Muttertieren) und ökonomische Bedeutung der zu schützenden Nutztiere für den Betrieb

Bei einer notwendigen Priorisierung von verschiedenen Betrieben innerhalb eines Kantons betreffs Abgabe von HSH konsultiert die Fachstelle HSH die zuständige kantonale Herdenschutzberatung

Die konkreten Voraussetzungen für Haltung- und Einsatz von HSH werden vor einer allfälligen Platzierung von HSH für die Betriebe mit hängigen Anfragen nach HSH abgeklärt. Die Erkenntnisse aus den entsprechenden Gutachten der BUL (Konfliktmanagement) und der Fachstelle HSH (fach- und tierschutzgerechte HSH-Haltung/-Einsatz) werden für eine mögliche HSH-Zuteilung an diese Betriebe berücksichtigt. Nur wo nachhaltige Perspektiven und passende Voraussetzungen für die Integration von HSH in die Betriebsstrukturen vorhanden sind resp. die Bereitschaft besteht, diese zeitnah zu schaffen, ist eine Zuteilung von HSH möglich.

Das Eingangsdatum der HSH-Gesuche wird bei der Abgabe von HSH ebenfalls berücksichtigt, steht aber nicht im Vordergrund.

Für die konkrete Zuteilung von HSH für einen Betrieb muss letztlich die Kompatibilität der abzugebenden HSH mit der Betriebssituation gegeben sein (Rasse, Geschlecht, Temperament etc. der HSH).

 

 

* In begründeten Fällen können Ausnahmen gemacht werden.