Vergrämungsmassnahmen

Vergrämungsmassnahmen werden vom BAFU nicht finanziell unterstützt, können aber eine kostengünstige Massnahme zur Verstärkung von vorhandenen Schutzmassnahmen sein. Es ist zu beachten, dass Vergrämungsmassnahmen nur als sekundäre Schutzmassnahmen angesehen werden können und nur in Kombination mit primären Schutzmassnahmen, insbesondere elektrifizierten Zäunen, eingesetzt werden sollen.

Bei allen Vergrämungsmassnahmen ist besonders darauf zu achten, dass sie nicht zu lange am gleichen Ort eingesetzt werden, da sich sonst ein Gewöhnungseffekt bei den Raubtieren einstellt. Zum Einsatz von sekundären Schutzmassnahmen empfiehlt sich, die kantonale Herdenschutzberatung beizuziehen.

Folgende Vergrämungsmassnahmen haben sich bisher in der Praxis bewährt:

 

Flatterbänder/Fladry

Das Fladry ist eine solide Leine, an der gut sichtbare, rote Bänder befestigt werden. Diese werden an Zäunen aufgehängt. Eine Alternative zu den Fladry sind Flatterbänder. Dabei werden 20 bis 30 cm lange Bänder mit blau-weissem oder rot-weissem Absperrband direkt am Zaun angebracht.

Beide Methoden sollen nur bei gut elektrifizierten Zäunen angewendet werden. Die Bänder erhöhen die Sichtbarkeit der Zäune. Dies vermindert das Risiko, dass Zäune von Wild oder Nutztieren durchrannt und zu Boden gerissen werden.

Achtung: Eignet sich nicht für Braunbären!


Blinklampen

Bei Wolfs- und Luchspräsenz oder bereits verzeichneten Rissen können Blinklampen als kurzfristige Massnahmen bei bestehenden, gut elektrifizierten Zäunen eingesetzt werden. Es ist darauf zu achten, dass keine normalen Baustellenlampen verwendet werden, sondern der Typ Foxlight mit Zufallsgenerator und Farbunterschieden um eine Gewöhnung der Raubtiere zu verzögern.

Achtung: Eignet sich nicht für Braunbären!


Abschreckungsgeräusche

Geräusch-Vergrämer des Typs Alarmguards funktionieren mit Infrarot-Sensoren, welche eine Reihe von Geräuschen auslösen und so Eindringlinge abschrecken.

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