Hirten

Kosten

Für eine gerechte Entlohnung der Hirten für Schaf- und Ziegenherden wird mit Netto-Tagesansätzen zwischen CHF 100 und CHF 180 gerechnet. Grundsätzliche sind die Richtlöhne für landwirtschaftliche Angestellte des Bauernverbandes massgebend. Bei der Festlegung des Lohnes sollte die Erfahrung des Hirten, die Grösse der Herde und das allgemeine Arbeitsvolumen des Alpbetriebes berücksichtigt werden.

Finanzierung

Seit dem Jahr 2000 unterstützt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Finanzierung der Hirten während der Sömmerungszeit unter den in der Direktzahlungsverordnung festgelegten Auflagen. Inwiefern ein Hirt durch die Alpeinnahmen und die Beiträge des Bundes finanziert werden kann, ist von der Herdengrösse abhängig. Als Richtwert gilt eine minimale Herdengrösse von 500-600 Schafen.

Um die Finanzierung der Hirten in den Risikogebieten während der Sömmerungszeit längerfristig zu ermöglichen, sollten Möglichkeiten abgeklärt werden, inwiefern die Weideführung optimiert und kleine Herden zusammengelegt werden könnten. Etliche Herdenzusammenlegungen sind bereits realisiert worden oder werden zur Zeit umgesetzt.

Die Vereinigung für ökologische und sichere Alpbewirtschaftung VösA vermittelt Hilfshirtinnen und -Hirten als Unterstützung auf Alpen mit Wolfspräsenz. Seit 2001 hat AGRIDEA während den Sommermonaten Zivildienstleistenden eingestellt, welche auf Alpen mit Herdenschutzhunden oder Herdenschutzzäunen bei Bedarf Unterstützung bieten können. Im Normalfall dauert ein Einsatz eines Zivildienstleistenden ein bis max. zwei Wochen pro Alp und kann bei AGRIDEA nachgefragt werden.