Herdenschutzhunde

Herdenschutzhunde können eine sehr wirksame Massnahme zum Schutz von Nutztieren vor Grossraubtieren darstellen, weil sich Hunde – im Gegensatz zu technischen Massnahmen – am Verhalten des Wolfs ausrichten und gezielt und flexibel auf dieses reagieren können. Durch ihren freien Einsatz im öffentlichen Raum rund um die Uhr stellen sie allerdings auch diejenige Massnahme dar, die am meisten Konflikte verursachen kann und von der Gesellschaft am meisten Akzeptanz verlangt. Der Einsatz von Herdenschutzhunden fordert vom Halter Umsicht, Rücksichtnahme auf Befindlichkeiten Dritter sowie ein gutes Hundeverständnis.

Ein Hund wird erst dann als Herdenschutzmassnahme gemäss Jagdverordnung (JSV) anerkannt, wenn er erfolgreich die nationale Eignungsprüfung absolviert hat und fachgerecht eingesetzt wird. Der Eintrag als «anerkannter Herdenschutzhund» (resp. aktuell noch «offizieller Herdenschutzhund») in der Hundedatenbank AMICUS gilt dabei als Bestätigung für die Anerkennung eines Hundes als Herdenschutzhund gemäss JSV.

In der JSV sind Herdenschutzhunde als zumutbare Schutzmassnahme für Schafe und Ziegen vorgesehen. Im Sömmerungsgebiet stellt der Einsatz solcher Hunde vielfach die einzig mögliche Massnahme dar, die Nutztiere tags wie nachts zu schützen. Prinzipiell können mit Hunden auch andere Nutztierarten als Schafen und Ziegen geschützt werden. Allfällige Einsätze von Hunden z.B. beim Rindvieh gilt es jedoch äusserst sorgfältig abzuklären (Schadensrisiko durch Raubtierangriffe, alternative Schutzmassnahmen etc.).