Sömmerungsbeiträge
Sömmerungsbeiträge sind Direktzahlungen des Bundes zur Unterstützung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Alpen und Voralpen. Sie sind seit 2014 Bestandteil der Direktzahlungsverordnung (DZV) und regeln die Beitragshöhe für die Schafalpung in Abhängigkeit vom Weidesystem. Für die Schafe (ausgenommen Milchschafe) werden drei Weidesysteme unterschieden (Angaben gemäss Bundesamt für Landwirtschaft, BLW, 2015):
Weidesystem | Anzahl Normalstösse* | Anzahl Betriebe |
Standweide: CHF 120/NST | 5'931 | 488 |
Umtriebsweide: CHF 320/NST | 4'766 | 227 |
Ständige Behirtung: CHF 400/ NST | 11'765 | 175 |
* Ein Normalstoss (NST) entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit während 100 Tagen.
Regelmässig werden in der Verordnung die nötigen Anpassung gemacht, um den Vollzug zu erleichtern und die praktischen Probleme bei der Umsetzung auf den Alpen besser zu berücksichtigen.
Zu den drei Weidesystemen wurden wissenschaftliche Untersuchungen (fr) auf ausgewählten Alpen im Kanton Wallis durchgeführt. Um die ökologischen Auswirkungen der drei Weidesysteme zu evaluieren wurden verschiedene Artikel veröffentlicht.
Für die Ziegenhaltung werden keine Weidesysteme unterschieden. Es gelten die Beitragsbestimmungen, die in der Sömmerungsbeitragsverordnung festgelegt sind.
Für die Berechnung der Grossvieheinheiten für Kleinvieh dient als Grundlage die landwirtschaftliche Begriffverordnung.
Für den Vollzug der Sömmerungsbeiträge sind die Kantone zuständig.