Alpplanung
Bei der Alpplanung gilt es zu unterscheiden zwischen der kantonalen, der überbetrieblichen und der betrieblichen Planung.
Für diese Planungen liegen raumbezogene landwirtschaftliche Daten vor, wie sie kantonal für die Sömmerung und die LN-Flächen erfasst sind. Weidepläne haben sich als gute Grundlage zur Herdenschutzplanung bewährt. Bei der Schafsömmerung werden Bewirtschaftungspläne in der Regel erst auf Anfrage um eine Normalstosserhöhung oder bei unsachgemässer Bewirtschaftung erstellt (Art. 34 Abs. 3 DZV).
Auf den Grundlagen der Weideplanung und den Bewirtschaftungsplänen werden seit 2023 Herdenschutzkonzepte erstellt. Gemäss DZV wird dafür ein Zusatzbeitrag ausbezahlt wenn
- Schutzmassnahmen nach Artikel 10quinquies der Jagdverordnung vom 29. Februar1988 umgesetzt werden;
- ein einzelbetriebliches Herdenschutzkonzept eingehalten wird;
- alle Tiere einer Tierkategorie nach dem Herdenschutzkonzept geschützt werden.
Die Kantone sind für den Vollzug zuständig. Für weitere Informationen sind die zuständigen kantonalen Stellen der landwirtschaftlichen Beratung zu kontaktieren.
Eine Checkliste zur Alpplanung wurde von Agridea und dem Büro Alpe ausgearbeitet. Für die Weideplanung dienen die Weidejounale von Agridea.