Monitoring und Kontrolle

Die Fachstelle Herdenschutzhunde ist im Auftrag des Bundes auch für das Monitoring der offiziell anerkannten Herdenschutzhunde zuständig. Hierfür wurden u.a. zwei Datenbanken aufgebaut. Die Datenbank GRIDS enthält die wichtigsten Informationen zu allen lebenden Herdenschutzhunden, ihren Züchtern und Haltern sowie zu den Einsatzgebieten während der Sommermonate. GRIDS steht allen interessierten Behörden offen. Die Datenbank ZooEasy enthält alle zuchtrelevanten Daten sowie die wichtigsten Vorkommnisse/Geschehnisse zu den Hunden (Halterwechsel, Beissvorfälle, Krankheiten etc.).

Mittels der sogenannten Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) evaluiert die Fachstelle Herdenschutzhunde alle im Rahmen des Bundesprogramms ausgebildeten Herdenschutzhunde im Hinblick auf ihre Einsatzbereitschaft. Die Hunde durchlaufen die EBÜ im Alter von 15-18 Monaten und werden erst weitergegeben, wenn sie bezüglich Herdentreue, Handling und Reaktivität gegenüber ihnen unbekannten Menschen und Hunden geprüft und für gut befunden wurden.

Die Halter von offiziellen Herdenschutzhunden müssen die für sie relevanten in der Vollzugshilfe Herdenschutz formulierten Vorgaben des Bundes berücksichtigen und dies jährlich mittels Selbstdeklaration ausweisen. Mit dieser Selbstdeklaration bestätigt der Halter, dass er sämtliche Anforderungen an die Zucht, Ausbildung, Haltung und den Einsatz des zu fördernden Herdenschutzhundes gemäss der Vollzugshilfe erfüllt.

Das BAFU kann zudem jederzeit Landwirte, die Herdenschutzhunde züchten, ausbilden, halten oder einsetzen, bezüglich der Einhaltung der Anforderungen der Vollzugshilfe mittels Stichprobenkontrollen oder gezielt bei Bedarf überprüfen oder überprüfen lassen. Vorbehalten bleibt in jedem Fall das reguläre administrative Vorgehen kantonaler Behörden bei Verstössen der Halter der Herdenschutzhunde gegen anderweitiges Recht (z.B. Tierschutzrecht, Polizeirecht) oder im Zusammenhang von Schädigungen, die durch Hunde erfolgt sind.

Hält sich ein Halter eines offiziell anerkannten Herdenschutzhundes nicht an die Vorgaben von Bund und Fachstelle oder kommt es zu schwerwiegenden Vorfällen, so kann einem Hund die Registrierung als offizieller Herdenschutzhund aberkannt werden.