Kantonale Alpplanung

Die Rückkehr der Grossraubtiere verlangt in der klein strukturierten Nutztierhaltung der Schweiz nach innovativen und betriebsübergreifenden Lösungen. Vor allem im Berggebiet sind deshalb langfrisitige strukturelle Veränderungen nötig, um Anpassungen an die neue Situation zu ermöglichen. Die eidgenössische Jagdverordnung wurde deshalb angepasst und sieht im Artikel 10 ter Folgendes vor:

  • Das BAFU unterstütz und koordiniert die räumliche Planung der Massnahmen durch die Kantone.
  • Die Kantone sind für die Planung und Beratung im Bereich Herdenschutz zuständig.

Agridea unterstützt dabei die Kantone, um Planungsprozesse zu initiieren und zu begleiten. Verschiedenekantonalen Planungsprojekte wurden bereits realisiert oder sind in Bearbeitung.

 

Das BAFU finanziert 50% dieser Planungsprozesse. Die Anträge können direkt ans BAFU gestellt werden.

Es wird zwischen folgenden Planungsebenen unterschieden:

  • Flächendeckende, kantonale Alpplanung
  • überbetriebliche Strukturanpassungen (Alpfusionen)
  • Betriebliche Anpassungen (Umstellung von Weidesystemen)

Dazu kommen Anpassungen in der Weideorganisation, welche sowohl den Talbetrieb wie auch den Alpbetrieb betreffen.