Anmeldung und Organisation
AGRIDEA organisiert zweimal jährlich Eignungsprüfungen, jeweils während den Zeiträumen zwischen ca. Mitte April und Ende Mai sowie zwischen ca. Ende September und Mitte November. Während für die Eignungsprüfungen im Frühling 2026 die Anmeldungen noch über die Kantone laufen, können Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde für die Prüfungsperiode im Herbst direkt bei AGRIDEA anmelden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Hund zur Prüfung zugelassen wird:
- Zugelassen sind Herdenschutzhunde, die im Zeitraum des ersten Prüfungsversuchs mindestens 18 Monate und maximal 6 Jahre alt sind.
- Es sind Hunde zur Prüfung zugelassen, die einer Herdenschutzhunde-Rasse angehören. Kantone können einzelne Hunderassen von der Zulassung zur Prüfung ausschliessen. Hunde der Rassen Pastore Abruzzese und Montagne des Pyrénées können schweizweit an die Eignungsprüfung gebracht werden, bei Hunden anderer Herdenschutzhunde-Rassen muss der Hundehalter die Frage der Zulassung mit der kantonalen Herdenschutzberatungsstelle vorgängig der Anmeldung klären.
- Hundehaltende, die mit ihrem Hund zum ersten Mal an einer Prüfung teilnehmen, müssen vorgängig zur Prüfung die beiden Informationsveranstaltungen, d.h. den Einführungstag wie auch den Vorbereitungstag zur Eignungsprüfung absolviert haben.
Anmeldungen für die Prüfungsperiode sind bis am 13. August 2026 per Mail an pruefungskommission(at)herdenschutzschweiz.ch zu schicken. Folgende Informationen muss die Anmeldung beinhalten:
- Vorname, Name, Adresse und Telefonnummer des Hundehalters
- Name, Geburtsdatum, Rasse und Chip-Nummer des zu prüfenden Hundes
Die Hundehaltenden werden durch die Prüfungskommission mindestens 21 Tage vor Beginn der Prüfungsperiode schriftlich zur Prüfung aufgeboten. Die genaue Zeit und der Treffpunkt für die Prüfung werden den Hundehaltenden am Vorabend telefonisch bekannt gegeben.
Kranke Tiere, seien es Schafe, Ziegen oder Hunde, sowie läufige Hündinnen dürfen nicht an die Prüfung gebracht werden.
Eine allfällige Versicherung ist Sache der Hundehaltenden.
Das BAFU stellt den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern innerhalb von drei Wochen nach Ende der Prüfungsperiode eine Bestätigung über die bestandene Prüfung aus oder teilt ihnen mit, dass der Hund die Prüfung nicht bestanden hat. Hat der Herdenschutzhund die Prüfung nicht bestanden und ist der Hundehaltende mit dem Resultat nicht einverstanden, kann er beim BAFU eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.