Bund

 

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) ist die schweizerische Bundesbehörde für Umweltfragen und u.a. für den Schutz der Biodiversität und den Erhalt der einheimischen Arten, zu denen auch Wolf, Bär und Luchs gehören, verantwortlich. Sie nimmt im Bereich Herdenschutz eine koordinierende, finanzierende und vorgabengebende Rolle ein. Konkret fördert und koordiniert das BAFU die Massnahme der Kantone zur Verhütung von Wildschaden und ist für die nationale Eignungsprüfung für Herdenschutzhunde zuständig. Es kann zum Vollzug des Herdenschutzes Dritte beiziehen. Die landwirtschaftliche Beratungszentrale AGRIDEA ist in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft BUL vom BAFU für Aufgaben im Kontext der Eignungsprüfung sowie für Koordinations-aufgaben mandatiert. Die Stiftung KORA ist vom Bund u.a. für das Monitoring der Grossraubtiere beauftragt.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sorgt als Fachbehörde des Bundes für den Vollzug der eidgenössischen Gesetzgebung zur Landwirtschaft. Es sorgt in diesem Rahmen für die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen von Landwirtschaftsbetrieben, wie zum Beispiel zur Pflege der Kulturlandschaft oder zur Gewährleistung des Tierwohls. Mittels Direktzahlungen fördert das BLW landwirtschaftsbetriebliche Massnahmen wie zum Beispiel die ständige Behirtung von Schafen während der Sömmerung sowie mittels einem sogenannten Zusatzbeitrag die Umsetzung einzelbetrieblicher Herdenschutzmassnahmen auf Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sorgt als Fachbehörde des Bundes für den Vollzug der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung, darin eingeschlossen sind auch Regelungen zum Umgang mit Hunden und Verantwortlichkeiten deren Halter. Herdenschutzhunde werden in der Tierschutzgesetzgebung mehrfach explizit erwähnt.