Akteure und Verantwortlichkeiten
Die Landwirte sind für den Schutz ihrer Nutztiere vor Grossraubtieren verantwortlich. Und auch wenn es seit 2025 und der entsprechenden Revision der Jagdgesetzgebung kein nationales Herdenschutzprogramm des Bundes mehr gibt, bleibt die Unterstützung der Landwirte beim Herdenschutz eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Im Vergleich zu früher stehen die Kantone jedoch stärker in der Verantwortung und haben einen grösseren Gestaltungsspielraum.
Nebst den Landwirten ist in der Schweiz eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen direkt oder indirekt in das Thema Herdenschutz involviert.