Kantone

Den Kantonen kommt im Herdenschutz eine zentrale Rolle zu. Sie integrieren die Herdenschutzberatung in ihre landwirtschaftliche Beratung. Dazu gehören beispielsweise Information und Beratung der Betriebsverantwortlichen mit Nutztieren in Weidehaltung von Ganzjahres- und Sömmerungsbetrieben über die zumutbaren Herdenschutzmass-nahmen sowie die Ausarbeitung einzelbetrieblicher Herdenschutzkonzepte. Auch die Herden- und Bienenschutzbeiträge an Landwirte werden über die Kantone verwaltet und ausbezahlt.

Weiter kontrollieren die Kantone, ob die Betriebsverantwortlichen oder Imkerinnen und Imker die Massnahmen zum Herden- und Bienenschutz fachgerecht umsetzen und sorgen dafür, dass allfällig festgestellte Mängel rasch behoben werden.

Im Zusammenhang mit Herdenschutzhunden nehmen die kantonalen Veterinärämter eine wichtige Rolle ein. Sie sind die Vollzugsbehörde, wenn es zu Problemen wie Beissvorfällen oder Tierschutzvergehen mit solchen Hunden kommt.

Die kantonalen Jagdbehörden sind zuständig für das Feststellen von Nutztierrissen durch Grossraubtiere und damit zusammenhängend für Entschädigungszahlungen und allfällige Regulations- und Abschussverfügungen für Grossraubtiere. Zudem sind die kantonalen Jagdinspektorate i.d.R. involviert, wenn es um streunende oder wildernde Herdenschutzhunde geht (teilweise zusammen mit den kantonalen Veterinärbehörden).