Schutzzäune beim Gehegewild

Die grundsätzlichen Anforderungen an Herdenschutzzäune (JSV Art. 10c) gelten auch für Hirschgehege. Lediglich die Vorgaben zur Zaunhöhe weichen ab.

Die JSV definiert die Mindesthöhe für Herdenschutzzäune bei Gehegewild auf 1.80m. Diese Vorgabe stützt sich auf die Anforderungen im Zusammenhang mit der Sorgfaltspflicht der Tierhaltenden und bezieht sich auf die frühere Praxis im Gehegebau für Wild. Heute sind Weiden von Gehegewild jedoch standardmässig mit 2 Meter hohen Fixzäunen umgeben. In einigen Regionen mit hohen Schneelasten müssen die Gehege eine Höhe von 2.50m aufweisen.

Für einen wirksamen Herdenschutz, also das Verhindern von Untergraben und Überklettern durch Wolf respektive durch den Luchs, muss das Gehege mit elektrifizierten Leitern versehen sein. Die Mindestspannung beträgt 3000 V.

  • Elektrifizierter Überkletterschutz: mindestens 1, besser 2 elektrifizierte Drähte oberhalb des Geheges anbringen, entweder im 45°-Winkel nach aussen oder vertikal oberhalb. Bei beiden Varianten beträgt der Abstand des Drahtes zum oberen Gitterrand sowie zwischen den Drähten maximal 20 cm, empfohlen werden 15 cm. Ein Überkletterschutz hält den Luchs auch davon ab, direkt vom Boden aus auf die Oberseite der Pfosten zu springen und von dort ins Gehege zu gelangen
  • Elektrifizierter Untergrabschutz: mindestens 1 Stoppdraht an der Aussenseite des Geheges anbringen, wobei der Abstand zum Boden maximal 20 cm (Empfehlung: 15 cm), und der Abstand zum Zaun mindestens 15 cm beträgt.

Wichtig: Das Gehege muss regelmässig auf Schäden und auf eine ausreichende Stromspannung kontrolliert werden. Bei der Errichtung des Geheges ist zudem darauf zu achten, dass keine Kletter- oder Einsprunghilfen (bspw. zaunnahe Bäume, überhängende Äste, …) vorhanden sind.

 

 

 

 

Im Ausland wird der Untergrabschutz teilweise mit einer sogenannten Zaunschürze realisiert. Dazu wird an der Aussenseite des Geheges im unteren Bereich (in ca. 40 cm Höhe) ein Knotengitter angebracht, auf Bodenhöhe abgeknickt und 1 bis 1.5 m weit ausgelegt und mit Erdankern, bspw. U-förmige Baueisen, verankert. Der Aufwuchs überdeckt die Zaunschürze anschliessend. Alternativ, insbesondere bei Neuanlagen, kann die Zaunschürze auch eingegraben werden (30 bis 50 cm Tiefe). Neben dem finanziellen Aufwand, der Topografie und der Bodenbeschaffenheit (bei eingegrabenen Zaunschürzen) sind hier auch der Abstand zur Parzellengrenze oder natürlichen Hindernisse zu berücksichtigen. Insbesondere bei der Nachrüstung bestehender Gehege besteht häufig die Herausforderung, dass die bestehende Umzäunung nahe an der Parzellengrenze verläuft und deshalb nicht genügend Raum für eine wirksame Zaunschürze vorhanden ist. Zaunschürzen sind in der Schweiz bislang kaum verbreitet und die Errichtung erfolgt auf Eigeninitiative. Die Erstellung von Zaunschürzen wird vom BAFU derzeit nicht mitfinanziert.