Landwirte
Die Landwirte sorgen eigenverantwortlich für den Schutz ihrer Nutztiere vor Grossraubtieren. Auf Antrag werden sie vom Kanton beim Abschätzen des Schadenrisikos sowie beim Bestimmen, Umsetzen und allenfalls Optimieren wirksamer Schutzmassnahmen beraten. Und auch finanziell fördern Bund und Kantone die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen wie den Einsatz von Herdenschutzhunden oder das Erstellen und Unterhalten von Schutzzäunen.
Zwar gibt es für die Tierhalter und Alpverantwortlichen letztlich keinen Zwang zum Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen, jedoch ist die allfällige Entschädigung von durch Grossraubtiere gerissenen Nutztieren durch die Öffentliche Hand an die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen gebunden. Und ebenso sind Abschüsse von Grossraubtieren auf Grund von Nutztierrissen mit dem Ergreifen und Umsetzen von zumutbaren Herdenschutzmassnahmen verknüpft.