Gesetzliche Grundlagen

Zwei rechtliche Grundlagen schaffen die Rahmenbedingungen für das Raubtiermanagement in der Schweiz, für welches das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verantwortlich ist.

  • Aufgrund der Berner Konvention über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, gehören Wolf und Bär zu den streng geschützten, der Luchs zu den geschützten Arten in der Schweiz.
  • Die schweizerische Jagdverordnung definiert den Rahmen für den Umgang mit den geschützten Grossraubtieren.

Seit 2014 ist der Herdenschutz im Zusammenhang mit der Schafsömmerung auch in der Landwirtschaftlichen Direktzahlungsverordnung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) verankert.

Das BAFU hat den gesetzlichen Auftrag, die Richtlinien der Berner Konvention und die Vorgaben der Jagdverordnung umzusetzen. Dazu werden Konzepte erstellt, um als Vollzugshilfe die Behörden zu unterstützen.

Aufgrund der Motion Engler wurde die Jagdverordnung 2015 überarbeitet. Um den Anliegen der Bergbevölkerung besser gerecht zu werden, ermöglicht der Bund unter bestimmten Voraussetzungen einen erleichterten Abschuss von Wölfen.

2016 wurden in der Folge die Konzepte Wolf und Luchs angepasst.

Die gemäss Jagdverordnung vom Bund zu erlassenden Richtlinien für den Herdenschutz hat das BAFU 2019 in der Vollzugshilfe Herdenschutz publiziert.