Rechtsgrundlagen

Die Berner Konvention, ein internationales Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume sowie eidgenössische Jagdgesetzgebung schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Raubtiermanagement in der Schweiz.

Die nationalen Konzepte zu Wolf, Bär und Luchs sind Managementspläne von Bund und Kantonen für den Umgang mit diesen Raubtieren, in denen auch Schadensverhütung und Schadensvergütung thematisiert werden.

Auf eidgenössischer Gesetzesebene sind im Kontext Herdenschutz neben der Jagdgesetzgebung auch die Landwirtschaftliche Direktzahlungsverordnung sowie die Tierschutzgesetzgebung wichtig sind. Und im (Herdenschutz-)Hundewesen gilt es kantonale und teils sogar kommunale Gesetze, Wegleitungen etc. zu beachten.