Umgang mit Lärmklagen

Selbstverständlich bellen auch Herdenschutzhunde, insbesondere bei "Störungen". Solche Störungen können fremde Tiere wie Füchse oder auch Vögel sein, Spaziergänger, Autoscheinwerfer etc. etc. Werden die Hunde angrenzend an Wohngebiet gehalten oder eingesetzt, so gilt es im Rahmen des vernünftig Möglichen, auf allfällige Lärmklagen einzugehen.

Beklagen sich Dritte, dass sie sich durch Gebell eines Ihrer Herdenschutzhunde gestört fühlen, so empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

- Abklären, wer genau was vorwirft.

- Das Gespräch mit der Person suchen, die sich gestört fühlt.

Scheint wirklich ein Problem vorzuliegen, so können evt. folgende Überlegungen und entsprechende Massnahmen helfen, dieses zu entschärfen:

- Gibt es eine spezifische Ursache für übermässiges Bellen der Hunde? Wenn ja, kann diese reduziert oder gar eliminiert werden?

- Können die HSH z.B. in der Nacht mit den Nutztieren eingestallt werden?

- Kann das Weidemanagement (zeitlich oder örtlich) so angepasst werden, dass der Konflikt entschärft werden kann?

- Spielt die Rudeldynamik eine Rolle? Kann durch die Rudelzusammensetzung oder die Reduktion der Anzahl eingesetzter HSH, allfälliges Gebell vermindert werden?

Soll das Bellverhalten der Hunde objektiv überprüft werden, so verfügt die Fachstelle Herdenschutzhunde über spezielle Halsbänder, mit denen die Bellläute von Hunden über längere Zeit aufgezeichnet werden können.