Kantone

Die Jagdverwaltungen der Kantone sind zuständig für die Feststellung von Wolfs-, Luchs- und Bärrissen sowie für die Entschädigungszahlungen nachgewiesener Risse. Zudem vollziehen sie die Abschüsse von schadenstiftenden Tieren.

Die Veterinärämter der Kantone sind zuständig für das Hundewesen. Sie prüfen gemeldete Vorfälle mit Hunden und ordnen gegebenenfalls administrative Massnahmen an.

Die Landwirtschaftsämter der Kantone sind zuständig für die Verwaltung der Direktzahlung, die Kontrolle der Tierhaltung im Sömmerungs- und Talgebiet, sowie für die Beratung der Viehhalter. Zudem beurteilen sie im Vorfeld eines Abschusses von Grossraubtieren (aufgrund landwirtschaftlicher Schäden) und z.Hd. der kantonalen Jagdverwaltungen, ob allfällige Massnahmen zum Herdenschutz fachgerecht umgesetzt worden sind.

Die kantonalen Beratungsstellen zum Herdenschutz, als Teil der landwirtschaftlichen Beratung, sorgen für die bedarfsgerechte Information und Beratung der Landwirtschaftsbetriebe zum Risiko durch Grossraubtiere, zu wirksamen Massnahmen des Herdenschutzes und deren Subventionierung sowie zur Entschädigungspraxis von Nutztierrissen durch Grossraubtiere. Sie beurteilt die Zweckmässigkeit von Massnahmen zum Herdenschutz als Grundlage zu deren Förderung durch das BAFU.