Organisation und Zuständigkeiten im Herdenschutz

Aufgabenteilung BAFU – BLW
Gemäss der zwischen dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) und dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vereinbarten Aufgabenteilung ist das BAFU zuständig für die Regelung und Förderung des Herdenschutzes. Der Herdenschutz ist in der Jagdgesetzgebung geregelt. In begrenztem Umfang kann der Herdenschutz auf den Massnahmen der Agrarpolitik aufbauen (z.B. Sömmerungsbeiträge).

Zuständigkeiten Bund – Kantone
Der Herdenschutz ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Die Kantone sind für das Ergreifen von Massnahmen zum Herdenschutz zuständig. Sie integrieren die Herdenschutzberatung in ihre landwirtschaftliche Beratung. Das BAFU subventioniert diese Massnahmen und sorgt für deren interkantonale Koordination.

Nationales Programm zum Herdenschutz
Das BAFU führt ein nationales Herdenschutzprogramm, das bei AGRIDEA angegliedert ist.

Selbstverantwortung
Landwirte prüfen im Rahmen ihrer unternehmerischen Freiheit das Schadenrisiko ihrer Betriebe und ergreifen die Massnahmen zum Herdenschutz freiwillig.

Das Herdenschutzhundewesen als landwirtschaftliche Branchenlösung
Die Zucht von Herdenschutzhunden, deren Ausbildung und Haltung übernehmen Landwirte, die das ständige Zusammenleben der Herdenschutzhunde mit den Nutztieren sicherstellen. Das BAFU fördert die entsprechenden Anstrengungen der landwirtschaftlichen Branche. Zur Sicherstellung eines gesellschaftskompatiblen und tierschutzkonformen Einsatzes dieser Hunde definiert das BAFU die anerkannten Hunderassen und legt die Anforderungen an deren fachgerechte Zucht, Ausbildung, Haltung und Einsatz fest.