Zäune und weitere Schutzmassnahmen

Weidezäune werden in der Schweiz traditionellerweise zur Herdenführung auf landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) eingesetzt. Die Bedeutung von Zäunen hat sich mit der Rückkehr der Grossraubtiere in der Schweiz verändert.

Speziell Kleinviehzäune sollen heutzutage nicht nur sicherstellen, dass Schafe und Ziegen in den Weiden bleiben, sondern dass auch Grossraubtiere fern von Kleinviehweiden bleiben.

Vor allem Elektrozäune haben sich bewährt. Zwei Arten von Schutz mit Elektrozäunen werden unterschieden:

Das Funktionieren eines Elektrozaunes hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Elektrisches Zaungerät,
  • Draht und Pfosten,
  • Erdung und Erdungsbedingungen,
  • Nutztierart,
  • Raubtierart,
  • Gesamte Länge des Elektrozaunes

Sowohl beim Luchs, wie auch beim Wolf oder Bär wird ein Zaun mit mindestens 4 Drähten, Litzen oder Bändern uund einer Minimalhöhe des obersten Drahtes von 90 Zentimetern als sogenannter Grundschutz empfohlen und anerkannt.

Bei Wolfsschäden während der Sömmerungszeit sind elektrifizierte Übernachtungsplätze (Mindesthöhe 105 Zentimetern) zu empfehlen.

Für mehr Informationen zu Herdenschutzzäunen auf Kleinviehweiden und den Eigeneschaften, die sie als Grundschutz qualifizieren klicken Sie hier.

Alternative Schutztiere wie Lamas und Esel sowie akustische und optische Vergrämungsanlagen sind in ihrer Wirksamkeit umstritten.