Zucht und Ausbildung

Für die Zucht und Ausbildung offizieller Herdenschutzhunde ist aktuell der Verein Herdenschutzhunde Schweiz (HSH-CH), bzw. die in diesem Verein zusammengeschlossenen Züchter und Ausbildner, zuständig. Weitere solche Zuchtvereine sind möglich, müssen aber vom Bundesamt für Umwelt akkreditiert werden. Die Fachstelle Herdenschutzhunde koordiniert Angebot und Nachfrage der Herdenschutzhunde.

Bei der Zucht und Ausbildung sind die in der Vollzugshilfe Herdenschutz formulierten Vorgaben des Bundes strikte zu beachten. U.a. darf nur mit Hunden aus Arbeitslinien gezüchtet werden und der Sozialisierung der Hunde mit dem Menschen ist ebenso viel Gewicht beizumessen wie jener mit den zu schützenden Nutztieren. Es obliegt dem Verein HSH-CH, Instrumente zu entwickeln, um die Qualität von Herdenschutzhunden einschätzen und überprüfen zu können. Die Eignung der Hunde, die zur Zucht eingesetzt werden sollen, muss der Verein vertieft mit geeigneten Mitteln überprüfen (Zuchthundeprüfung, Nachzuchtprüfung…).

Mit der so genannten Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) prüft das BAFU, ob sich ein offizieller Herdenschutzhund nach seiner Ausbildung grundsätzlich zum Einsatz im öffentlichen Raum und zur Abgabe an einen Landwirt eignet (Einsatzhund). Diese Prüfung absolvieren die Hunde im Alter zwischen 15 und 18 Monaten. Geprüft werden sie auf ihre Führigkeit sowie auf ihr herdentreues und gesellschaftskompatibles Verhalten. Die EBÜ prüft neben Anlagen des Hundes auch durch Einübung geförderte Verhaltensweisen.

Erst mit rund zwei Jahren kann ein Herdenschutzhund nach geeigneter Ausbildung als wirklich einsatzbereit bezeichnet werden.