Grossraubtiere
Wolf, Luchs und Bär sind die drei in der Schweiz heute heimischen Grossraubtierarten. Wolf und Luchs haben sich hier wieder dauerhaft etabliert, während der Bär bisher nur sporadisch, v.a. in der Südostschweiz, auftritt. Zudem befindet sich seit einigen Jahren der ebenfalls zu den nicht jagdbaren Arten zählende Goldschakal, ein Mesoprädator wie der Fuchs, in der Ausbreitungsphase und könnte künftig ein zunehmend normaler Bestandteil der hiesigen Fauna werden. Für die Nutztierrisse in der Schweiz ist in erster Linie der Wolf verantwortlich, gefolgt vom Luchs. Aber letztlich können alle vier Raubtierarten Nutztiere reissen und sind geschützt, weshalb dem Thema Herdenschutz auch bei allen vieren eine Bedeutung zukommt.
Als zumutbare Herdenschutzmassnahmen gegen die geschützten Grossraubtiere gelten laut Jagdverordnung (JSV Art. 10b) generell:
- Herdenschutzhunde
- Fachgerecht erstellte, elektrifizierte Herdenschutzzäune
Die Empfehlungen betreffs Schutzzäunen wie auch betreffs des Einsatzes von Schutzhunden wurden in der Regel im Kontext des Risikos von Wolfsübergriffen entwickelt. Wolf, Luchs, Bär (und Goldschakal) unterscheiden sich jedoch teilweise in ihrem Jagdverhalten. Dies sollte bei der Auswahl, der Umsetzung und bei der Optimierung allfälliger Schutzmassnahmen in der Praxis berücksichtigt werden.