Bär
Bestand und Nutztierrisse
Bären kommen in der Schweiz bislang nur vereinzelt vor. Dabei durchstreifen diese in der Regel die Südostschweiz während der Sommermonate. Der Bär greift selten Kleinvieh und junges Grossvieh oder auch Pferdeartige an. Häufiger sind Übergriffe auf ungeschützte Bienenstöcke, wobei hier zumeist erheblicher finanzieller Schaden für die Besitzer entsteht. Zwischen 2015 und 2025 wurden 14 Schadensfälle an Bienenstöcken und 18 gerissene Schafe durch Bären in der Schweiz registriert.

Jagdverhalten und Herdenschutz
Die Erfahrungen sowohl aus benachbarten Ländern als auch aus der Schweiz haben gezeigt, dass Elektrozäune einen effizienten Schutz gegen den Bären bieten können. Bezüglich des Jagdverhaltens ist besonders zu beachten, dass Bären klettern können. Sie versuchen aber auch, Zäune zu durchbrechen oder zu untergraben.
Gemäss Jajgverordnung (JSV Art. 10b) gilt ein Bienenstock als geschützt, wenn fachgerecht Bienenschutzzäune errichtet werden. Empfehlungen zur Erstellung von Bienenschutzzäunen finden sich im Merkblatt Schutz von Bienenständen vor Braunbären.
Für weitere Nutztiere wie Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden, Esel oder Pferde gelten betreffs Schutz vor Bärenangriffe die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen gemäss Jagdverordnung (JSV Art. 10b). Bei besonderer Gefährdung können, insbesondere bei Fixzäunen, Anpassungen betreffs Zaunhöhe, Litzenanzahl und Stromführung sinnvoll sein. Das Merkblatt «Schutz vor Bienenständen vor dem Braunbären» kann hier als Orientierung dienen. Es sollte jedoch immer eine Kosten-Risiko-Abschätzung erfolgen.
Links
Braunbär: Portrait, Verbreitung, Bestand, Nutztierrisse (KORA)
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Merkblatt Schutz von Bienenständen vor Braunbären