Nationales Herdenschutzprogramm

Der Bundesrat hat am 6. November 2013 die Organisation und Förderung des Herdenschutzes innerhalb der Jagdverordnung (JSV) neu geregelt. Zudem hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments einen umfassenden Bericht zum Herdenschutz verabschiedet, auf den sich die Revision stützt. Der Bericht zeigt auf, wie der Herdenschutz langfristig effizient organisiert werden soll, welcher Finanzbedarf beim Bund entsteht und welche rechtlichen Anpassungen notwendig sind. Die Organisation des vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) geführten nationalen Programms zum Herdenschutz basiert auf der JSV und dem entsprechenden Bundesratsbericht.

Hauptziel des nationalen Herdenschutzprogrammes ist die Unterstützung der auf Nutztieren basierenden Landwirtschaft, damit diese trotz Grossraubtierpräsenz ohne unverhältnismässig grosse Einschränkungen weiterhin existieren kann. Durch geeignete Präventionsmassnahmen sollen Schäden und Konflikte soweit wie möglich minimiert werden.

2019 hat der Bund die Vollzugshilfe Herdenschutz publiziert. Diese stellt einen einheitlichen Vollzug beim Herdenschutz sicher. Im Sinne eines wirkungsvollen Herdenschutzes definiert sie die Akteure und deren Aufgaben, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit sowie die wirkungsvollen Massnahmen und deren Förderung.

AGRIDEA ist mit dem Unterhalt dieses «nationalen Programmes zum Herdenschutz» mandatiert. Sie unterstützt die Behörden von Bund und Kantonen beim allgemeinen Vollzug, bei der Beratung zum Herdenschutz und bei der Erarbeitung fachlicher Grundlagen zum Herdenschutz. Sie sorgt zudem für die Abwicklung der finanziellen Förderung der Massnahmen.