Offizielle Herdenschutzhunde

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) fördert nur den Herdenschutz mit sogenannt offiziellen Herdenschutzhunden (HSH). Die Registrierung eines Hundes als offizieller Herdenschutzhund in der Datenbank AMICUS ist an folgende Anforderungen gebunden:

  • Der Hund gehört zu einer vom Bund anerkannten Herdenschutzhunde-Rasse.
  • Der Hund verfügt über eine bestandene Einsatzbereitschaftsüberprüfung oder er befindet sich im nationalen Programm in Ausbildung (Ausnahme: vor 2016 geborene Hunde).
  • Der Halter berücksichtigt bei der Haltung und dem Einsatz der Herdenschutzhunde die Anforderungen der Vollzugshilfe Herdenschutz.
  • Der Halter ist im Besitz einer Zusicherung des BAFU, wonach festgestellt wird, dass der Betrieb sämtliche grundsätzlichen Anforderungen erfüllt, damit der Einsatz offizieller HSH finanziell durch das BAFU unterstützt werden kann.
  • Es liegen keine kantonalen Verfügungen vor, die den Einsatz des Hundes oder dem Halter die Hundehaltung untersagen.

Ist eine dieser Anforderungen nicht mehr erfüllt, kann das BAFU die Registrierung in AMICUS rückgängig machen.

Aktuell sind die beiden Rassen Montagne des Pyrénées und Pastore Abruzzese vom BAFU als offizielle Herdenschutzhunde-Rassen anerkannt.

Es steht jedem Nutztierhalter frei, nicht offiziell anerkannte Herdenschutzhunde einzusetzen. Deren Halter werden jedoch vom Bund bezüglich Haltung und Einsatz dieser Hunde weder finanziell noch durch Beratung oder anderweitig unterstützt.

Generell beziehen sich alle Ausführungen auf dieser Homepage ohne expliziten anderweitigen Vermerk auf offizielle Herdenschutzhunde.